Alle Mitglieder des Verwaltungsrates, einschliesslich des Präsidenten und der Mitglieder des Nomination and Compensation Committee, werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen jährlich durch die Generalversammlung gewählt. Eine Wiederwahl amtierender Verwaltungsratsmitglieder ist vorbehaltlich der geltenden Alters- und Amtszeitbeschränkung möglich.
Um die individuellen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder zielgerichtet in die Entscheidungsfindung einfliessen zu lassen, hat der Verwaltungsrat aus seiner Mitte heraus Ausschüsse gebildet. Diese erstatten dem Verwaltungsrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion Bericht.
Das SGC sorgt ausserdem für eine gute Corporate Governance in der Helvetia Baloise Gruppe, berät dringende Angelegenheiten und übernimmt jegliche Aufgaben und Kompetenzen, die ihm vom Ausschuss sowie vom Präsidenten delegiert werden.
Das AC unterstützt den Verwaltungsrat bei seinen Aufgaben im Rahmen der Oberaufsicht und der Finanzkontrolle.
Es sorgt ausserdem für eine optimale Zusammenarbeit zwischen internen und externen Kontrollinstanzen, dem AC, dem Präsidenten und der Konzernleitung.